Aufnahme & Kosten
So kommt Ihr Kind zu uns
Beantragung der Rehabilitation
Ist Ihr Kind erkrankt oder geschwächt, dann ist Ihr wichtigster Ansprechpartner der*die behandelnde Arzt*Ärztin Ihres Kindes/Ihrer Kinder. Er*Sie hilft Ihnen sicher gern bei der Beantragung einer medizinischen Rehabilitation. Anträge und stationäre Reha-Aufenthalte sind ganzjährig möglich.
In diesem Antrag können Sie das KHG-Kirchundem für Kinder und Jugendliche als die von Ihnen bevorzugte Klinik angeben. Der Antrag wird bei dem zuständigen Kostenträger eingereicht und bewilligt. Dort können Sie auch die Möglichkeit einer Rehabilitation mit Begleitperson erfragen.
Kostenträger der medizinischen Rehabilitation
Der Kostenträger, in der Regel die Rentenversicherung oder Krankenkasse, übernimmt nach der Bewilligung, die Gesamtkosten der Rehabilitation.
- Alle Deutschen Rentenversicherungen
- Alle privaten Krankenversicherungen Hilfsorganisationen (z.B. Diakonie)
- In unsere Klinik werden auch selbst zahlende Patienten, teilweise mit Beihilfe nach §§ 6, 7 der Beihilfeverordnung aufgenommen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Beantragung einer Reha in unserer Klinik oder zur Terminplanung.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Tel.: 0800-7899000
E-Mail: kirchhundem@khg-24.com
Begleitperson
Für Kinder im Vorschulalter kann für die Dauer des Aufenthalts eine Begleitperson beantragt werden.
Wurde für Ihr Kind die Begleitung eines Elternteils bewilligt, ist auch die Mitnahme von weitern Geschwisterkindern nach Genehmigung beim Kostenträger möglich, wenn diese nicht zu Hause vom Partner oder der Familie betreut werden können.
Antragsformulare für ein „Kind im Rahmen der Haushaltshilfe“ erhalten Sie beim Kostenträger.
Ambulante Reha für Eltern
Eltern, die ihr Kind während der Rehabilitation begleiten, können nach Beantragung beim Kostenträger zeitgleich eine ambulante Rehabilitation im benachbarten Reha-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen. Zwischen dem Reha-Zentrum für Erwachsene und unserer Klinik besteht ein entsprechender Kooperationsvertrag.
Aufenthaltsdauer
Alle Therapiekonzepte sind für eine Rehadauer von 4 – 6 Wochen ausgelegt.